Informationen zum "9-Euro-Ticket"

09.06.2022

Die Bundesregierung hat im Rahmen des Energie-Entlastungspaketes ein deutschlandweit gültiges "9-Euro-Ticket" beschlossen.

 

In der Zeit vom 1. Juni bis 31. August 2022 gilt der Schülerfahrausweis bundesweit entsprechend der Regelungen für das "9-Euro-Ticket"* und ist nicht an die, auf dem Ausweis angegebene Strecke, gebunden.

 

Schüler, die bereits einen gültigen** Schülerfahrausweis besitzen, benötigen in diesem Zeitraum für andere Fahrten keinen gesonderten Fahrausweis, d. h. nochmaliger Kauf ist nicht notwendig.

 

*Das Ticket gilt für den Nahverkehr in ganz Deutschland. Mit dem 9-Euro-Ticket kann man alle U-Bahnen, S-Bahnen,Straßenbahnen, Linienbusse und z.T. Fähren nutzen. Es gilt außerdem im Schienenpersonennahverkehr (z.B. Regionalbahn (RB),Regionalexpress (RE)), der Deutschen Bahn und auch anderer Eisenbahnunternehmen. Es gilt jedoch nicht im Fernverkehr der Deutschen Bahn (z.B. IC, ICE, EC) oder anderer Fernverkehrsanbieter (z.B. FlixTrain). In Fernbussen (z.B. FlixBus, Eurolines) gilt das Ticket ebenfalls nicht.

(https://www.vbb.de/tickets/sondertickets/9-euro-ticket/geltungsbereich/gueltigkeit)

 

** Ausschlaggebend ist der beantragte Gültigkeitszeitraum für den Schülerfahrausweis 2021/2022 bzw. Der Gültigkeitsbeginn für das Schuljahr 2022/2023. Die Gültigkeit finden Sie im jeweiligen Bescheid des Landkreises. Das Datum auf der Chipkarte ist dafür nicht relevant.

 

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