Alles rund um das Corona - Testverfahren

12.04.2021

>>> Alle Anlagen stehen, einzeln oder als Paket, am Ende der Bekanntmachung zum download bereit <<<

 

Sehr geehrte Sorgeberechtigte,

 

die bislang etablierten Maßnahmen zur Eindämmung des Infektionsgeschehens werden ab dem 19.04.2021 durch eine vom Land Brandenburg festgelegte Teststrategie ergänzt. Diese wird in dem standortspezifischen Hygienekonzept der Goethe-Grundschule integriert und gilt für alle Schüler/innen und alle an der Schule tätigen Personen.

Das heißt, ab dem 19.04.2021 wird der Nachweis eines Antigen-Schnelltest oder eines anderen Tests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativem Testergebnis Voraussetzung für das Betreten der Schule sein.

Dieses schließt ebenfalls das Betreten der Schule durch die Sorgeberechtigten mit ein.

 

Der häusliche Einsatz des Antigentests zur Eigenanwendung und dessen Ergebnis wird je nach Gruppenzugehörigkeit am Montag und Mittwoch bzw. am Dienstag und Donnerstag mit dem Berechtigungsschein durch das schulische Personal kontrolliert (siehe Anlage 2).

Nur dann kann der Zutritt ins Schulgebäude erfolgen!

Schülerinnen, die keinen Nachweis mitführen, haben die Möglichkeit einen separaten Test in der Schule unter Aufsicht von schulischem Personal durchzuführen.

Das erfolgt nur dann, wenn von Seiten der Sorgeberechtigten zur schulischen Testung ein Einverständnis vorliegt (siehe Anlage 3).

Ansonsten kann das Kind die Schule nicht betreten und muss unverzüglich von den Sorgeberechtigten abgeholt werden.

Am Montag, dem 12.04.2021 bzw. am Dienstag, dem 13.04.2021 erhalten alle Schüler/innen das schulische Anschreiben zur Teststrategie sowie die Anlagen:

 

Anlage 2

Bescheinigung nach§ 17a Eindämmungsverordnung über die Durchführung eines Antigen-Selbsttests auf das Coronavirus SARS-CoV-2 mit negativen Testergebnis gegenüber der Schule für Schüler/innen und in der Schule Tätige.

 

Anlage 3

Einverständniserklärung zur Durchführung von SARS-CoV-2 Selbsttest in der Schule

 

Anlage 4

Elterninformation und Erklärung zur Abgabe der Selbsttests für die Anwendung zu Hause

 

Anlage 5

Brief von der Ministerin Ernst an die Eltern

 

mit nach Hause.

 

Es besteht die Notwendigkeit, die ausgefüllten Anlagen 3 und 4 am Mittwoch, dem 14.04.2021 bzw. am Donnerstag, dem 15.04.2021 in der Schule bei der Klassenlehrkraft abzugeben!

Am selben Tag werden die Tests dann im geschlossenen Umschlag zusammen mit der Anlage 1 den Schüler/innen mitgegeben.

 

Anlage 1

Gebrauchsanleitung für die in den Schulen vorhandenen Selbsttests

 

Als Sorgeberechtigte stehen Sie in der Verantwortung die rechtzeitige Umsetzung der Teststrategie an der Goethe-Grundschule zu unterstützen und in Zusammenarbeit mit dem schulischen Personal den Testbeginn am 19.04.2021 zu ermöglichen.

 

 

Die ausgefüllte Anlage 2 wird mit der Bescheinigung „Coronavirus Antigen- Selbsttest“ in einer Folie in der Schultasche Ihres Kindes an den Tagen mit Präsenzunterricht mitgeführt.

Zweimal (Montag / Mittwoch bzw. Dienstag /Donnerstag je nach Gruppenzugehörigkeit) wird das negative Testergebnis von Ihnen darauf bestätigt.

 

Das Anschreiben und alle Anlagen sind für Sie einsehbar und abrufbar ab 16.04.2021 auf der Schulhomepage bzw. in der Schulcloud.

 

Sollten Sie noch Rückfragen haben, steht Ihnen das schulische Personal zur Beantwortung zur Verfügung!

 

 

Mit freundlichen Grüßen

 

B. Menzel

Schulleiterin

 

Alle Anlagen als Paket >>>HIER<<<

 

Anlage 1 >>>HIER<<<

Anlage 2 >>>HIER<<<

Anlage 3 >>>HIER<<<

Anlage 4 >>>HIER<<<

Anlage 5 >>>HIER<<<

 

Bild zur Meldung: Alles rund um das Corona - Testverfahren